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Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses müssen auch die noch nicht fertigen Leistungen bewertet werden. Im Grundsatz müssen dabei die bis zum Bilanzstichtag angefallenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden.
Spenden mindern die Einkommensteuer, wenn sie an steuerbegünstigte Organisationen gehen. Zu diesen Organisationen gehören z. B. Kirchen, Universitäten, staatliche Museen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie politische Parteien. Sie können grundsätzlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Das Kabinett hat am 23. September 2020 den Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen. Mit diesem sog. Registermodernisierungsgesetz wird die Steuer-Identifikationsnummer als ein übergreifendes "Ordnungsmerkmal" für besonders relevante Register eingeführt.
Am 9. Oktober 2020 hat der Bundesrat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gebilligt. Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden bzw. werden, sind damit weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zu schaffen.
Wer vorübergehend im Ausland arbeitet, sollte sich vorab erkundigen, welche steuerrechtlichen Regeln gelten. Neben den deutschen Regeln muss man unter Umständen auch das ausländische Steuerrecht und - wenn vorhanden - die Abkommen zur Doppelbesteuerung beider Staaten beachten.
Arbeitnehmer mit längeren Fahrwegen sollen ab dem kommenden Jahr steuerlich entlastet werden. Ab 2021 steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer von 30 auf 35 Cent, von 2024 an noch weiter auf 38 Cent pro Kilometer.